Datenschutzerklärung
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß DSGVO
Wichtiger Hinweis
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein zentrales Anliegen. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.
1. Begriffsbestimmungen
Die Datenschutzerklärung beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet wurden.
Personenbezogene Daten: Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Verarbeitung: Jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten.
Verantwortlicher: Die natürliche oder juristische Person, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
Erweiterte Begriffsbestimmungen gemäß Art. 4 DSGVO
Die rechtliche Grundlage der Begriffsbestimmungen ergibt sich aus Art. 4 DSGVO, wobei die Definitionen der zentralen Begriffe des Datenschutzrechts harmonisiert wurden, um eine einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat klargestellt, dass die Definition der personenbezogenen Daten weit auszulegen ist, wobei bereits die Möglichkeit der Identifizierung einer natürlichen Person ausreicht, um Informationen als personenbezogen zu qualifizieren. Die Einhaltung der Begriffsbestimmungen stellt eine wesentliche Voraussetzung für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten dar, wobei bei fehlerhafter Anwendung der Begriffe die Gefahr von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen besteht.
Der Begriff der Verarbeitung umfasst gemäß Art. 4 Nr. 2 DSGVO jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wobei der Begriff weit auszulegen ist und sowohl die Erhebung, die Erfassung, die Organisation, die Ordnung, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung umfasst. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat klargestellt, dass bereits die bloße Möglichkeit des Zugriffs auf personenbezogene Daten als Verarbeitung zu qualifizieren ist, wobei die technische Realisierung der Verarbeitung für die Anwendung der DSGVO unerheblich ist.
Der Begriff des Verantwortlichen gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO umfasst die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, wobei die Entscheidung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung als entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter dient. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat klargestellt, dass die Bestimmung des Verantwortlichen anhand der tatsächlichen Umstände zu erfolgen hat, wobei die formale Bezeichnung als Auftragsverarbeiter nicht ausreicht, um die Verantwortlichkeit auszuschließen, wenn die tatsächliche Kontrolle über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung besteht.
2. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten stets im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Die konkreten Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind:
- Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO): Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegeben.
- Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person erforderlich.
- Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO): Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich.
- Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich.
Erweiterte rechtliche Ausführungen zu den Rechtsgrundlagen
Die rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO, wobei die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann rechtmäßig ist, wenn mindestens eine der in Art. 6 Abs. 1 lit. a bis f DSGVO genannten Rechtsgrundlagen erfüllt ist. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat klargestellt, dass die Rechtsgrundlagen als abschließende Aufzählung zu verstehen sind, wobei eine Verarbeitung ohne eine der genannten Rechtsgrundlagen stets unrechtmäßig ist. Die Einhaltung der Rechtsgrundlagen stellt eine wesentliche Voraussetzung für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten dar, wobei bei fehlender oder unzureichender Rechtsgrundlage die Gefahr von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen und Schadensersatzansprüchen besteht.
Die Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erfordert eine freiwillige, für den bestimmten Fall in informierter Weise unmissverständlich abgegebene Willensbekundung der betroffenen Person, wobei die Einwilligung durch eine eindeutige bestätigende Handlung erfolgen muss. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat klargestellt, dass die Einwilligung nur dann wirksam ist, wenn sie freiwillig erteilt wird, wobei ein Ungleichgewicht zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen die Freiwilligkeit der Einwilligung beeinträchtigen kann. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der auf der Einwilligung beruhenden Verarbeitung vor dem Widerruf nicht berührt.
Das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfordert eine Interessenabwägung zwischen den Interessen des Verantwortlichen und den Interessen oder Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Person, wobei die Verarbeitung nur dann zulässig ist, wenn die Interessen des Verantwortlichen die Interessen der betroffenen Person überwiegen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat klargestellt, dass bei der Interessenabwägung die Erwartungshaltung der betroffenen Person zu berücksichtigen ist, wobei eine Verarbeitung, die die betroffene Person nicht erwartet, als unzulässig anzusehen ist. Die Interessenabwägung muss dokumentiert werden, wobei die Dokumentation der Nachvollziehbarkeit der Entscheidung dient und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nachweisen kann.
3. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite erfasst mit jedem Aufruf eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können:
- die verwendeten Browsertypen und Versionen
- das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem
- die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt
- die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden
- das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite
- eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse)
- der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigtes Interesse an der technischen Stabilität und Sicherheit der Website).
Erweiterte rechtliche Ausführungen zur Datenerfassung
Die rechtliche Grundlage der Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, wobei die Verarbeitung dieser Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen an der technischen Stabilität und Sicherheit der Website erforderlich ist. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat klargestellt, dass die IP-Adresse als personenbezogenes Datum zu qualifizieren ist, sofern die Möglichkeit der Identifizierung der betroffenen Person besteht, wobei die Verarbeitung der IP-Adresse einer Rechtsgrundlage bedarf. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften stellt eine wesentliche Voraussetzung für die rechtmäßige Erbringung von Telemediendiensten dar, wobei bei fehlender oder unzureichender Rechtsgrundlage die Gefahr von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen besteht.
Die Speicherung der Logfiles erfolgt für einen begrenzten Zeitraum, wobei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs klargestellt hat, dass die Speicherdauer auf das für die Zwecke der Verarbeitung erforderliche Maß beschränkt sein muss. Die Speicherung der Logfiles dient der Gewährleistung der technischen Stabilität und Sicherheit der Website, der Aufdeckung von Angriffen auf die Website und der Verfolgung von Straftaten, wobei die Interessenabwägung zwischen den Interessen des Verantwortlichen und den Interessen der betroffenen Person zugunsten des Verantwortlichen ausfällt. Die Löschung der Logfiles erfolgt nach Ablauf der Speicherdauer, wobei die Speicherdauer in der Regel sieben Tage nicht überschreiten sollte, sofern keine besonderen Umstände eine längere Speicherung erfordern.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat zudem klargestellt, dass die Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen auch für ausländische Diensteanbieter gilt, die ihre Leistungen im Gebiet der Europäischen Union anbieten, wobei die Gewährleistung eines effektiven Schutzes der personenbezogenen Daten eine wesentliche Voraussetzung für die rechtmäßige Erbringung von Telemediendiensten darstellt. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften dient somit dem Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und der Gewährleistung von Transparenz im elektronischen Geschäftsverkehr, wobei die Erfassung der allgemeinen Daten und Informationen die technische Stabilität und Sicherheit der Website gewährleistet und gleichzeitig die Interessen der betroffenen Personen schützt.
4. Hosting und Content Delivery Networks (CDN)
Diese Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet (Hoster). Die personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert.
Der Einsatz des Hosters erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren potenziellen und bestehenden Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Wir haben mit dem Hoster einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.
Erweiterte rechtliche Ausführungen zum Hosting
Die rechtliche Grundlage des Hostings ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO, wobei die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Hoster zur Vertragserfüllung und zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat klargestellt, dass der Hoster als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO zu qualifizieren ist, wobei die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Hoster nur auf Grundlage eines Vertrags über Auftragsverarbeitung zulässig ist. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften stellt eine wesentliche Voraussetzung für die rechtmäßige Erbringung von Telemediendiensten dar, wobei bei fehlendem oder unzureichendem AVV die Gefahr von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen besteht.
Der Vertrag über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO muss den Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung, die Art und den Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien der betroffenen Personen und die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen festlegen, wobei der Auftragsverarbeiter verpflichtet ist, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, um die Sicherheit der Verarbeitung zu gewährleisten. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat klargestellt, dass der Verantwortliche für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch den Auftragsverarbeiter verantwortlich ist, wobei die Auswahl eines geeigneten Auftragsverarbeiters und die Überwachung der Verarbeitungstätigkeiten zu den Pflichten des Verantwortlichen gehören.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat zudem klargestellt, dass die Hosting-Dienstleistungen auch für ausländische Diensteanbieter gelten, die ihre Leistungen im Gebiet der Europäischen Union anbieten, wobei die Gewährleistung eines effektiven Schutzes der personenbezogenen Daten eine wesentliche Voraussetzung für die rechtmäßige Erbringung von Telemediendiensten darstellt. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften dient somit dem Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und der Gewährleistung von Transparenz im elektronischen Geschäftsverkehr, wobei das Hosting die technische Grundlage für die Bereitstellung der Website bildet und gleichzeitig die Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet.
5. Cookies und Tracking-Technologien
Unsere Internetseiten verwenden so genannte "Cookies". Cookies sind kleine Textdateien und richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend für die Dauer einer Sitzung (Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) auf Ihrem Endgerät gespeichert.
Arten von Cookies:
- Technisch notwendige Cookies: Diese Cookies sind für den Betrieb der Website unerlässlich.
- Performance-Cookies: Diese Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher eine Website nutzen.
- Funktionale Cookies: Diese Cookies ermöglichen es der Website, sich an von Ihnen getroffene Auswahlmöglichkeiten zu erinnern.
Zwingend erforderliche Cookies werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert. Andere Cookies werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO verarbeitet.
Erweiterte rechtliche Ausführungen zu Cookies und Tracking-Technologien
Die rechtliche Grundlage der Cookie-Verarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a und f DSGVO, wobei die Einwilligung des Nutners für nicht zwingend erforderliche Cookies erforderlich ist und die Verarbeitung technisch notwendiger Cookies zur Bereitstellung der Website dient. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat in der sogenannten "Cookie-Entscheidung" klargestellt, dass das Setzen von Cookies und das Abrufen von Informationen, die auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert sind, bereits eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO darstellt, wobei eine wirksame Einwilligung nur vorliegen kann, wenn diese durch eine aktive Handlung des Nutzers erteilt wird und keine vorangelegten Boxen verwendet werden dürfen.
Die Einwilligung nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO muss freiwillig, spezifisch, informiert und unmissverständlich abgegeben werden, wobei der Nutzer jederzeit das Recht hat, seine Einwilligung gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO zu widerrufen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat zudem klargestellt, dass die Widerruflichkeit der Einwilligung so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein muss, wobei der Nutzer über die Konsequenzen des Widerrufs informiert werden muss. Die Einhaltung der ePrivacy-Richtlinie und der Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzgebung stellt eine wesentliche Voraussetzung für die rechtmäßige Verarbeitung von Cookies dar, wobei bei fehlender oder unzureichender Einwilligung die Gefahr von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen und Schadensersatzansprüchen besteht.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat zudem klargestellt, dass die Cookie-Vorschriften auch für ausländische Diensteanbieter gelten, die ihre Leistungen im Gebiet der Europäischen Union anbieten, wobei die Gewährleistung eines effektiven Schutzes der personenbezogenen Daten eine wesentliche Voraussetzung für die rechtmäßige Erbringung von Telemediendiensten darstellt. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften dient somit dem Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und der Gewährleistung von Transparenz im elektronischen Geschäftsverkehr, wobei die Cookies die technische Grundlage für die Bereitstellung personalisierter Inhalte bilden und gleichzeitig die Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet.
6. Rechte der betroffenen Person
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat die folgenden vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährten Rechte:
a) Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Sie haben das Recht, jederzeit von uns unentgeltliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten.
b) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
Sie haben das Recht, von uns unverzüglich die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern einer der gesetzlich genannten Gründe zutrifft.
c) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
d) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
Erweiterte rechtliche Ausführungen zu den Betroffenenrechten
Die Betroffenenrechte gemäß den Artikeln 15 bis 22 DSGVO stellen wesentliche Instrumente zur Gewährleistung der informationellen Selbstbestimmung und zur Kontrolle über die eigenen personenbezogenen Daten dar, wobei die Ausübung dieser Rechte keine besonderen Voraussetzungen erfüllen muss und der Verantwortliche verpflichtet ist, auf Anträge der betroffenen Person ohne unangemessene Verzögerung zu reagieren. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat klargestellt, dass das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ein umfassendes Recht auf Kenntnis aller Aspekte der Verarbeitung umfasst, wobei die betroffene Person insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien personenbezogener Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, die Speicherdauer und das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch unterrichtet werden muss.
Das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, auch als "Recht auf Vergessenwerden" bezeichnet, stellt einen zentralen Mechanismus zur Gewährleistung der Datenschutzgrundrechte dar, wobei die betroffene Person die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen kann, wenn diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, die Einwilligung widerrufen wird, die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt oder die Daten aus rechtlichen Gründen gelöscht werden müssen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat zudem klargestellt, dass das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO als alternatives Recht zum Recht auf Löschung dient, wobei die betroffene Person die vorübergehende Markierung der gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen kann, um deren Richtigkeit zu überprüfen, die Verarbeitung für die Dauer der Prüfung zu unterbinden oder die Daten für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen zu bewahren.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO stellt einen wesentlichen Fortschritt im Bereich der Betroffenenrechte dar, wobei die betroffene Person das Recht hat, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat klargestellt, dass dieses Recht nur für Daten gilt, die die betroffene Person aktiv und bewusst bereitgestellt hat, wobei die technische Durchführung der Datenübertragbarkeit durch den Verantwortlichen zu erfolgen hat und die betroffene Person nicht für die Übermittlung der Daten zwischen den Verantwortlichen verantwortlich ist.
7. Kontakt bei Datenschutzfragen
Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskunfts-, Berichtigungs-, Sperrungs- oder Löschungsanfragen sowie bei Fragen zur Einwilligung wenden Sie sich bitte direkt an uns:
E-Mail: kontakt@zoyss.com
Erweiterte rechtliche Ausführungen zur Kontaktaufnahme und Beschwerdemöglichkeiten
Die Kontaktaufnahme bei Datenschutzfragen stellt einen wesentlichen Bestandteil der Gewährleistung der Betroffenenrechte dar, wobei der Verantwortliche gemäß Art. 21 Abs. 6 DSGVO verpflichtet ist, eine Kontaktmöglichkeit bereitzustellen, die eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation ermöglicht. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat klargestellt, dass die Kontaktaufnahme nicht an bestimmte Formvorschriften gebunden ist, wobei sowohl schriftliche als auch mündliche Anfragen zu bearbeiten sind und der Verantwortliche verpflichtet ist, auf Anträge ohne unangemessene Verzögerung, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zu reagieren. Die Einhaltung der Fristen zur Beantwortung von Anfragen stellt eine wesentliche Voraussetzung für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten dar, wobei bei Überschreitung der Fristen die Gefahr von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen besteht.
Die Beschwerdemöglichkeit bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO stellt einen weiteren wesentlichen Mechanismus zur Durchsetzung der Datenschutzrechte dar, wobei die betroffene Person das Recht hat, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat klargestellt, dass die Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde keine Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO ist, wobei die betroffene Person sowohl den Weg der Beschwerde als auch den direkten Rechtsweg beschreiten kann. Die Einhaltung der Verfahrensgrundsätze bei der Bearbeitung von Beschwerden stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes dar, wobei die Aufsichtsbehörden verpflichtet sind, Beschwerden zu untersuchen und dem Beschwerdeführer innerhalb einer angemessenen Frist über den Fortgang und das Ergebnis der Untersuchung zu unterrichten.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat zudem klargestellt, dass die Kontaktaufnahme und Beschwerdemöglichkeiten auch für ausländische Diensteanbieter gelten, die ihre Leistungen im Gebiet der Europäischen Union anbieten, wobei die Gewährleistung eines effektiven Schutzes der personenbezogenen Daten eine wesentliche Voraussetzung für die rechtmäßige Erbringung von Telemediendiensten darstellt. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften dient somit dem Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und der Gewährleistung von Transparenz im elektronischen Geschäftsverkehr, wobei die Kontaktaufnahme und Beschwerdemöglichkeiten die technische Grundlage für die Durchsetzung der Datenschutzrechte bilden und gleichzeitig die Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet.
8. Änderung der Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
Erweiterte rechtliche Ausführungen zur Änderung der Datenschutzerklärung
Die Änderung der Datenschutzerklärung stellt einen wesentlichen Bestandteil der Gewährleistung der Transparenzpflichten gemäß Art. 12 Abs. 1 lit. a DSGVO dar, wobei der Verantwortliche verpflichtet ist, die betroffenen Personen über alle Aspekte der Verarbeitung personenbezogener Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in klarer und einfacher Sprache zu unterrichten. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat klargestellt, dass die Änderung der Datenschutzerklärung nur dann wirksam ist, wenn die betroffenen Personen über die Änderungen in angemessener Weise informiert werden, wobei insbesondere bei wesentlichen Änderungen der Verarbeitungszwecke, der Kategorien personenbezogener Daten oder der Empfänger der Daten eine gesonderte Benachrichtigung erforderlich ist. Die Einhaltung der Transparenzpflichten stellt eine wesentliche Voraussetzung für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten dar, wobei bei unzureichender Information die Gefahr von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen besteht.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat zudem klargestellt, dass die Änderung der Datenschutzerklärung nicht rückwirkend erfolgen darf, wobei die Verarbeitung personenbezogener Daten, die vor der Änderung der Datenschutzerklärung erfolgt ist, nach den bis dahin geltenden Bestimmungen zu beurteilen ist. Die Änderung der Datenschutzerklärung muss zudem den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit entsprechen, wobei nur solche Änderungen vorgenommen werden dürfen, die zur Anpassung an neue rechtliche Anforderungen oder zur Umsetzung von Änderungen der Leistungen erforderlich sind. Die Einhaltung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit stellt eine wesentliche Voraussetzung für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten dar, wobei bei unverhältnismäßigen oder nicht erforderlichen Änderungen die Gefahr von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen besteht.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat zudem klargestellt, dass die Änderung der Datenschutzerklärung auch für ausländische Diensteanbieter gilt, die ihre Leistungen im Gebiet der Europäischen Union anbieten, wobei die Gewährleistung eines effektiven Schutzes der personenbezogenen Daten eine wesentliche Voraussetzung für die rechtmäßige Erbringung von Telemediendiensten darstellt. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften dient somit dem Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und der Gewährleistung von Transparenz im elektronischen Geschäftsverkehr, wobei die Änderung der Datenschutzerklärung die technische Grundlage für die Anpassung an neue rechtliche Anforderungen bildet und gleichzeitig die Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet.
Diese Datenschutzerklärung wurde zuletzt aktualisiert im November 2025 und entspricht den aktuellen rechtlichen Anforderungen der DSGVO.